Windows und die Justiz

„… soweit Sie aus den sich häufenden Systemabstürzen den Rückschluss auf eine Computersabotage des Beschuldigten ziehen, liegt kein Anfangsverdacht vor. Es ist amtsbekannt, dass Systemabstürze nicht notwendigerweise auf vorsätzliche Sabotageakte zurückzuführen sind. Es handelt sich vielmehr um ein Phänomen, dass auf sämtlichen Computeranlagen jederzeit aus nicht immer nachvollziehbaren Ursachen entstehen kann.“

Quelle: law blog